AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von MEHUTRA

1. Geltung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von MEHUTRA – Das Mensch-Hund-Training im Rheingau (im Folgenden „MEHUTRA“) gelten für sämtliche Trainings und Veranstaltungen von MEHUTRA.

Im Einzelfall zwischen MEHUTRA und KundInnen getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor den nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

2. Gegenstand der Leistung

Gegenstand der Leistungen ist die Durchführung von Einzel- und Gruppentrainings, Workshops, Weiterbildungsseminaren und Kursen von KundInnen mit und ohne Hund sowie Training ausschließlich von Hunden.

Eine Garantie für das Erreichen eines Ausbildungsziels kann MEHUTRA nicht gewährleisten, da dies auch maßgeblich von Motivation und Umsetzungskompetenz der Teilnehmenden abhängt.

Gegenstand der Leistung sind inhaltlich auf der Website und in der Bestätigung bzw. Rechnung aufgeführt.

3. Vertragsschluss

Die Inhalte der einzelnen Leistungen sind Grundlage des Vertrags und den jeweiligen Beschreibungen auf der Website zu entnehmen.

Eine Buchung ist zunächst eine verbindliche Vertragsabsicht inklusive aller (Zahlungs-) pflichten der KundInnen für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen. Diese erfolgt schriftlich (bspw. per Mail, WhatsApp), telefonisch oder mündlich.

Die Buchung gilt mit Rechnungszusendung als bestätigt.

Ausnahme bilden Ersttermine zu Einzeltrainings. Nach der Terminvereinbarung ist das Geld bar zum Training oder vorab zu zahlen. Nach dem Einzeltraining erhalten NeukundInnen 24 Std. Zeit, um sich für Einzeltraining, 5er oder 10er Karte bzw. zu entscheiden. Die Rechnungsstellung erfolgt dann und bereits gezahlte Beträge werden eingerechnet.

4. Zahlungsbedingungen

Gebühren sind nach Rechnungserhalt sofort und in voller Höhe fällig.

Ein Anspruch auf Teilnahme an Gruppentrainings, Workshops, Weiterbildungsseminaren und Kursen besteht nur bei voller Bezahlung der Gebühr.

Rabatte gelten nur für ausgewählte Aktionen und Zeiträume.

Gutscheine sind 3 Jahre nach Ausstellung gültig. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.

5. Leistungsänderung

MEHUTRA behält sich Änderungen von Ort oder Uhrzeit der Veranstaltung vor, sofern diese zwingend notwendig für die Durchführung der Leistung sind.

Änderungen einzelner Inhalte einer Veranstaltung nach Vertragsabschluss sind nur zulässig, soweit diese unerheblich für die gesamte Leistungsbeschreibung sind.

MEHUTRA verpflichtet sich, Änderungen von Ort, Zeit und/oder Inhalt den Teilnehmenden unverzüglich mitzuteilen und KundInnen bei wesentlichen Änderungen ein 10-tägiges Rücktrittsrecht in Schriftform einzuräumen. Im Falle eines Rücktritts wird eine bereits gezahlte Gebühr zurück erstattet. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird eine für die Zukunft zeitanteilige Rückerstattung vorgenommen.

6. Kündigung/Rücktritt von TeilnehmerInnen

Die Kündigung/der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Dies kann postalisch, per Mail oder WhatsApp unter folgenden Kontaktdaten erfolgen:

MEHUTRA – Das Mensch-Hund-Training im Rheingau (Einzelunternehmerin/Gewerbe)

Katrin Klauer

Auf dem Berg 7

65388 Schlangenbad

Kontakt

Telefon: 015159235006

E-Mail: mail@mehutra.de

Die kostenfreie Kündigungsfrist für Einzel- und Gruppenstunden (mit/ohne HalterIn) beträgt 24 Stunden vor der vereinbarten Uhrzeit, danach wird die reguläre Gebühr fällig.

Bei Rücktritt von Workshops, Weiterbildungsseminaren und Kursen ist bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Stornierung kostenfrei, bis 14 Tagen vorher betragen die Stornierungskosten 50% des Rechnungsbetrages, bis 7 Tage vorher 75% des Rechnungsbetrages und bei weniger als 7 Tage werden 100% des Rechnungsbetrages fällig.

Teilnehmende sind berechtigt, geeignete Ersatzteilnehmende zu stellen und damit bereits gezahlte Leistungen zurück erstattet zu bekommen. MEHUTRA behält sich in diesem Fall eine Widerspruchsmöglichkeit vor, wenn Ersatzteilnehmende oder deren Hund den Anforderungen der Veranstaltung nicht entsprechen.

7. Absage von Veranstaltungen von MEHUTRA

MEHUTRA behält sich vor, Veranstaltungen bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl kurzfristig abzusagen. In diesem Fall erstatten wir bereits gezahlte Gebühr voll zurück. Übernahme von eventuellen anderen Kosten werden nicht erstattet.

Muss eine Veranstaltung aufgrund nicht vorhersehbaren und nicht im Verantwortungs- und Einflussbereich liegenden Gründen kurzfristig abgesagt werden, verpflichtet sich MEHUTRA, dies unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall können KundInnen wählen zwischen Alternativtermin, Gutschein oder Erstattung in Höhe der bereits gezahlten Gebühr.

8. Verantwortung der teilnehmenden HundehalterInnen

KundInnen, die mit Hunden an Veranstaltungen von MEHUTRA teilnehmen sind für sich und ihre Hunde selbst verantwortlich. Teilnehmende Hunde müssen gesund sein und den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen sein. Jeder Hund muss auf Nachfrage eine Haftpflichtversicherung und eine Tollwutimpfung nachweisen können. Weiterhin empfiehlt MEHUTRA eine Chip-Kennzeichnung, regelmäßige Wurmuntersuchung/Entwurmung und Impfungen gegen Parvovirose, Zwingerhusten, Hepatitis, Staupe und Leptospirose.

MEHUTRA ist über Verhaltensauffälligkeiten (bspw. Problemverhalten, aggressives oder ängstliches Verhalten), (chronische Erkrankungen) und Läufigkeit im Vorfeld zu informieren. MEHUTRA behält sich vor, Hunde mit ansteckenden Krankheiten von der Teilnahme auszuschließen.

Die HundeführerInnen haben ihren Hund so zu führen, dass eine Gefährdung anderer Teilnehmenden oder Dritter vermieden wird. Dabei sind keine tierschuzrelevanten Ausstattungen wie Würge- oder Stromhalsbänder erlaubt.

Während der Veranstaltung haben Teilnehmende den Anweisungen der leitenden Person Folge zu leisten.

Die leitenden Person der Veranstaltung ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, diese einer anderen Gruppe/Veranstaltung zuzuordnen.

9. Haftung von MEHUTRA

MEHUTRA haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Verletzungen des Köpers, der Gesundheit und bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

Stand August 2023

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